Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (awiona GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin (BIKTG Bln)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.awiona.eu/.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

awiona GmbH
Carlo Reinheimer-Weiß
Frieda-Arnheim-Promenade 14
D-13585 Berlin

Tel.: 030-556 501 86
E-Mail: E-Mail senden

https://www.awiona.eu/kontakt/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Evaluationsmethode

Die Evaluation der Barrierefreiheit der Website wurde intern durch die Netfame Digitalagentur GmbH durchgeführt. Dabei kamen verschiedene anerkannte automatisierte Testwerkzeuge zum Einsatz, darunter WAVE, axe, Silktide und Google Lighthouse. Ergänzend erfolgten manuelle Prüfungen anhand ausgewählter Prüfschritte des BITV-Tests (https://www.bitvtest.de/bitv_test.html), welcher auf den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) basiert.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
IKT-Steuerung
Berliner Landesbeauftragte für Digitale Barrierefreiheit
Klosterstraße 47
10179 Berlin

Telefon: 030 90223-1525 oder -1526
Fax: 030 9028-4341 oder -4239
E-Mail: Digitale-Barrierefreiheit@senInnDS.berlin.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 überprüft.

Quelle: eRecht24